1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserstellung/Sachverständigenbüro (S)
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht (S)
Der AG legitimiert den AN zu Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen (S)
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.
In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar (S)
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle ist in den Geschäftsräumen des AN einzusehen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung maßgebend, Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
6. Rechnungsprüfungsberichte/ Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
7. Stornierung (S)
Auftragsstornierungen sind schriftlich oder per Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 100,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen sind in voller Höhe fällig.
8. Gutachtenerstellung (S)
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz.
Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung und Inhalt der Haftpflicht- und Kaskogutachten entsprechen den Richtlinien.
9. Gutachtenversand (S)
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Auftrag/ Zulassungsdienst Leistungen und Kfz-Kennzeichen (K)
Der Zulassungsdienst AN erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeug-Zulassung bzw. -Abmeldung sowie damit verbundener Tätigkeiten, inkl. der Erstellung der benötigten KFZ-Kennzeichen.
10.1 Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der AG an den Zulassungsdienst AN den Auftrag für die entsprechenden Zulassungsdienstleistungen. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung notwendigen Unterlagen und Dokumente rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und sichert deren Richtigkeit zu.
10.2 Mit der Auftragserteilung wird der vereinbarte Dienstleistungspreis und die zu verauslagenden amtlichen Gebühren und Steuern fällig. Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich aus den dem Kunden bei Beauftragung zur Kenntnis gebrachten Preisen oder aus einer gesonderten, bei Auftragserteilung geschlossenen, Preisvereinbarung.
10.3 Der AN erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem AG selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten/Mitarbeiter, insbesondere der Auswahl des Fahrers, trifft AN nach freiem Ermessen.
10.4 Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Dokumente, deren Verlust durch den AN vertreten ist, ersetzt der AN die direkten Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung des AN ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
11. Auftrag
Die Durchführung der vorbenannten Dienstleistung erfolgt im Rahmen der geltenden einschlägigen nationalen Vorschrift. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Auftrages notwendigen Auskünfte einzuholen und diese der Kfz Prüfzentrum Elmshorn zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber den vorgenannten Pflichten nicht nach, trägt er das Risiko der Ausführung des Auftrages.
12. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
13. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz Prüfzentrum Elmshorn Daimlerstraße 9 in 25337 Elmshorn. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.