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KURZ & KNAPP INFORMIERT

Lackschichtdickenmessung

Mit einer Lackschichtdickenmessung kann festgestellt werden, ob das Fahrzeug nachlackiert und auch nachgespachtelt wurde. Dieses Verfahren gibt Klarheit darüber, ob das „unfallfreie“
Fahrzeug bereits in der Vergangenheit einen verdeckten Karosserieschaden hatte.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor wenn der Geschädigte NICHT der Unfallverursacher ist. Er kann einen freien Gutachter seiner Wahl benennen um sich ein Fahrzeug-Gutachten erstellen zu lassen.

Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten.

Kaskoschaden

Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Kaskoschäden:

1. Vollkaskoschaden:

In diesem Fall ist man selbst Unfallverursacher oder das Fahrzeug wurde mutwillig durch andere Personen beschädigt. Die Versicherungen zahlen bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung NUR den Schaden am eigenen Fahrzeug.

2. Teilkaskoschaden:

Hierbei übernimmt die Versicherung ebenfalls NUR den Schaden am eigenen Fahrzeug. Eine Teilkaskoversicherung wird, wie eine Vollkaskoversicherung, zusätzlich zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Abgedeckt sind folgende Punkte :

  • Brand am Fahrzeug
  • Explosion des Fahrzeuges
  • Diebstahl
  • Glasbruchschäden
  • Verkabelungsschäden
  • Kurzschlüsse
  • Marderbisse
  • Unwetterschäden
  • Wildschäden
  • Einfluss von Naturgewalten

Letzteres bedeutet:

Gegenstände die gegen bzw. auf das Fahrzeug geschleudert wurden weil es zu Sturm, Hagel, Blitzschlägen oder Überschwemmungen kam.

( Beispiel: Hagelschlagschäden auf dem Fahrzeug)

Da sich der Leistungsumfang von Versicherung zu Versicherung unterscheidet, ist es wichtig den eigenen Versicherungsschutz zu kennen oder prüfen zu lassen.

Gerne übernehmen wir diesen Service für Sie. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe bei der gesamten Schadensregulierung.

Beweissicherungsgutachten

Ein Beweissicherungsgutachten dient dem Beweis von Mängeln am Fahrzeug.

Beispiel

Fahrzeuge die „unfallfrei“ deklariert verkauft wurden, jedoch einen Unfall hatten.

Wir sichern Ihnen Beweise, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges und erstellen ein Beweissicherungsgutachten.

Die Prüfung des Fahrzeuges und das Gutachten dienen dem Fahrzeugbesitzer, rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten.

Restwertermittlung

Ist die Ermittlung des Fahrzeugwertes nach einem schweren Unfallschaden.

Wichtig ist die Restwertermittlung zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Totalschaden

  • technischer Totalschaden - nicht mehr aufbaufähig
  • wirtschaftlicher Totalschaden – nicht mehr aufbaufähig
  • unechter Totalschaden – nicht unwirtschaftlich aber nicht zumutbar (Beispiel: Neufahrzeugschaden)

Wiederbeschaffungswert

Wert des wiederbeschaffenden Fahrzeuges. Dabei gilt nicht der günstigste Preis eines Privatverkäufers sondern der durchschnittliche Händlerverkaufspreis. Dieser kann höher sein als der Verkaufspreis der privaten Person, da der Händlerverkaufspreis meist Gewährleistungsansprüche beinhaltet.